1547 1997

PROGRAMM

DER VERANSTALTUNGEN ZUM 450. JAHRESTAG

DER HERAUSGABE DES ERSTEN LITAUISCHEN BUCHES

VON MARTYNAS MAÞVYDAS


SATZUNG

des "Martynas-Maþvydas-Preises",
begründet durch Erlass des Ministeriums für Kultur und des Ministeriums
für Bildung und Wissenschaft der Republik Litauen
vom 20. 12. 1995

Allgemeines


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  1. Das Ministerium für Kultur und das Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Republik Litauen verleihen den Martynas-Maþvydas-Preis zur Förderung der wissenschaftlichen Erforschung des alten litauischen Schriftums.
  1. Der Martynas-Maþvydas-Preis wird jedes Jahr für die bedeutendste wissenschaftliche Arbeit der letzten fünf Jahre auf dem Gebiet der Erforschung des alten litauischen Schrifttums verliehen. Im Einzelnen kommen folgende Themenbereiche in Betracht:
  • Herausgabe, Druck und Verbreitung früher litauischer Bücher;
  • Sprache, Stilelemente, Genres, künstlerische Ausgestaltung und Bindung der Bücher;
  • Geschichte des Papiers, Bedeutung des Buches für die einzelnen historischen Epochen und Kulturen;
  • das Leben und Wirken von Personen des Buchdrucks und des Pressewesens.
  1. Der Martynas-Maþvydas-Preis wird jedes Jahr bis zum 20. Dezember verliehen und am 8. Januar - dem Tag des Erscheinens des "Katechismus" von Martynas Maþvydas - überreicht.
  1. Der Martynas-Maþvydas-Preis wird aus dem Staatshaushalt der Republik Litauen dotiert.

Die Verleihung des Martynas-Maþvydas-Preises

  1. Für den Martynas-Maþvydas-Preis können Werke litauischer und ausländischer Autoren oder Autorengruppen vorgeschlagen werden. Für den Fall, dass der Preis an eine Autorengruppe verliehen wird, wird der Preis gleichmäßig unter den Gruppenmitgliedern aufgeteilt.
  1. Einem Martynas-Maþvydas-Preisträger kann ein erneuter Martynas- Maþvydas-Preis erst nach Ablauf von mindestens fünf Jahren verliehen werden.
  1. Für die Zuerkennung des Martynas-Maþvydas-Preises stellen evtl. erhaltene andere Preise kein Hindernis dar.
  1. Das Recht, die Kandidaten für den Martynas-Maþvydas-Preis vor zu schlagen, haben folgende Institutionen:

Kulturschaffende Verbände, Einrichtungen der Forschung und Lehre, wissenschaftliche Bibliotheken und gesellschaftliche Verbände. Autoren von in Frage kommenden Werken können diese auch selbst für den Preis vorschlagen.

  1. Die für den Martynas-Maþvydas-Preis vorgeschlagenen Werke müssen jeweils in den letzten fünf Jahren entstanden, auf Litauisch, Deutsch oder Englisch abgefasst und bis zum 1. November dem Bewertungsausschuss zugestellt sein.
  1. .Über die Verleihung des Martynas-Maþvydas-Preises entscheidet ein Bewertungsausschuss.

Die Mitglieder des Bewertungsausschusses werden durch einen gemeinsamen Erlass des Ministers für Kultur und des Ministers für Bildung und Wissenschaft für die Dauer von 3 Jahren berufen.

  1. .Der Bewertungsausschuss besteht aus 13 Mitgliedern. Er wählt mit einfacher Stimmenmehrheit in geheimer Wahl den Vorsitzenden und den Schriftführer.
  1. .Zu Mitgliedern des Ausschusses können berufen werden: Mitarbeiter des Ministeriums für Kultur und des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft sowie Personen, die von den kulturschaffenden Verbänden, den Einrichtungen der Forschung und Lehre, den wissenschaftlichen Bibliotheken und den gesellschaftlichen Verbänden delegiert worden sind.
  1. .Aufgrund der Empfehlung des Bewertungsausschusses wird der Martynas-Maþvydas-Preis durch einen gemeinsamen Erlass der Gründer des Preises verliehen.

Organisationsablauf der Arbeit des Bewertungsausschusses

  1. .Die Mitglieder des Bewertungsausschusses müssen sich bis zum Sitzungstag mit den vorgeschlagenen Werken bekannt machen.
  1. .Der Vorsitzende des Bewertungsausschusses beruft die Sitzung des Ausschusses ein.
  1. .Der Bewertungsausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit.
  1. .Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn an der Sitzung mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder teilnehmen.
  1. .Über die Entscheidung des Bewertungsausschusses ist ein Protokoll anzufertigen und von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen.

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